Hutestein
Der Stein von 1748 erinnert an die über Jahrhunderte ausgeübte Waldweide im Reinhardswald. Speziell für die Mariendorfer Neubürger wurde ein "Waldhudens Reglement vor die Frantzösische Colonie Mariendorf" (1747) erlassen. Darin wurden die Weidebezirke festgelegt, in welche "Ihr Zugviehe, Ihr Rindviehe, Ihr Schafviehe" getrieben werden durfte. Ziegen waren für die Waldweide ausdrücklich verboten, weil sie zu viel Schaden anrichteten.
Mit fortlaufend nummerierten Hutesteinen wurde der Grenzverlauf der Hutebezirke markiert. Die Buchstabenkürzel zeigten die Zugehörigkeit zum Bezirk.