Die Landesheilanstalt im Nationalsozialismus
Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurden chronisch Erkrankte gesetzlich entrechtet und diskriminiert ("Nürnberger Rassengesetze" mit Erweiterungen). Der staatliche Massenmord an "lebensunwertem Leben" begann 1939 an schwer- und schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre. Mindestens 5000 Kinder wurden erfasst und in Kinderfachabteilungen von Krankenhäusern durch Medikamente oder Unterernährung getötet.
Im gleichen Jahr erweiterte Hitler den Personenkreis in einem geheimen Erlass auf "unheilbar kranke Erwachsene". Zur Durchführung der Krankenmorde gründete sich im Sommer 1939 die Tarnorganisation "T 4", die alle infrage kommenden Pflegeanstalten aufforderte, ihre Patienten mit Krankheitsverlauf, Aufenthaltsdauer und Arbeitsfähigkeit zu melden. Ärztliche "Gutachter" entschieden mit einem Plus oder Minus auf dem Meldebogen über Leben und Tod des Patienten.
Die zur Ermordung Vorgesehenen wurden in sechs staatliche Tötungsanstalten gebracht, dort mit Kohlenmonoxidgas vergiftet und eingeäschert. Von angeschlossenen Standesämtern erhielten die Angehörigen Sterbeurkunden mit fiktiven Todesursachen und Sterbedaten. Aufgrund von Protesten aus der Bevölkerung endete die Aktion zumindest offiziell im August 1941. Bis dahin starben etwa 70?000 Patienten.
Ende 1941/Anfang 1942 wurde das männliche Personal der Gasmordanstalten, die dann als Vorbild im Holocaust dienten, in den Osten verlegt.
Auf der Tafel vor Ort wird an Luise N. (Jahrgang 1879) erinnert. Sie zeigte seit dem 24. Lebensjahr Zeichen geistiger Erkrankung. Ab 1922 war sie in der Landesheilanstalt Merxhausen untergebracht. Sie wurde in der Anstalt Hadamar bei Limburg am 28. Mai 1941 in der Gaskammer getötet, im Krematorium verbrannt und ihre Asche an unbekanntem Ort vergraben.
Luise ist eine von 494 Patienten aus der Landesheilanstalt Merxhausen, die Opfer der "Aktion T 4" wurde.