Gläsnerzunft
Die Glasmachermeister (Gläsner) schlossen sich in einer Zunft zusammen. 1406 gründeten sie im Spessart den so genannten Spessartbund und gaben sich eine strenge Handwerkerordnung. Nach den Bauernkriegen war der Spessartbund gezwungen, sich aufzulösen.
Hessischer Gläsnerbund
1537 wurde die Zunft in Großalmerode als Hessischer Gläsnerbund erneut gegründet. Die Gläsner übernahmen ihre alte Zunftordnung, die den gesamten Produktionsprozess regelte. Danach durfte eine Glashütte nur von Ostern bis Martini (11. November) betrieben werden. Die tägliche Menge hergestellter Gläser war genau vorgeschrieben: Der Meister durfte 300 Gutrolf (eine Flaschenart) oder 300 Becher anfertigen, ein Geselle nur jeweils 100 bzw. 175 Stück. Jeder Meister durfte zwei bis drei Gesellen haben. Lehrlinge mussten Söhne aus Glasmacherfamilien sein, da sich das Wissen stets vom Vater auf den Sohn übertrug.
Am Pfingstmontag trafen sich alle Meister in Großalmerode und hielten Gläsnergericht. Hier wurden Verstöße gegen die Bundesordnung verhandelt. Mit der Einhaltung der Zunftordnung sicherten sich die Gläsner ihre Preise und Absatzmärkte.